Wörth8 – Absichtserklärung

Dies ist noch kein Direktkreditvertrag, sondern eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung darüber, dass Sie erwägen, uns mit einem Direktkredit zu unterstützen.

Falls Sie sich vorstellen können, Wörth8 mit einem Direktkredit zu unterstützen, füllen Sie bitte nachfolgende Felder aus und senden Sie das Formular ab.

Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützungsabsicht und Ihr Vertrauen!

Je geringer der Zins, desto einfacher wird es, sozial verträgliche Mieten zu gewährleisten
Brauchen Sie Ihr Geld in absehbarer Zeit, z. B. in 2 Jahren, oder möchten Sie es uns auf unbestimmte Zeit mit einer von der Höhe abhängigen Kündigungszeit leihen?
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Rechtliche Hinweise: Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld zurückgezahlt werden muss, falls dadurch die Zahlungsfähigkeit der Haus GmbH gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz der GmbH zuerst sämtliche vorrangigen Bankkredite und Forderungen bedient und erst dann die Direktkreditgeber:innen. Wir sind daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Direktkredite mit erheblichen Risiken verbunden sind und es im Falle einer Insolvenz auch zum teilweisen bis vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens kommen kann.

Anlagevolumen und Prospektpflicht: Die Nachrangdarlehen werden mit der Wörth8 Haus GmbH abgeschlossen. Im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes gilt sie somit als die Emittentin der Vermögensanlagen, welche sich durch ihren Zinssatz unterscheiden. Die Emittentin wird für jede einzelne ihrer Vermögensanlagen innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro annehmen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.